Die Täter-Opfer-Umkehr zieht nicht, zumindest in diesem Fall. Ein 30-jähriger Oberallgäuer ist unter anderem wegen sexueller Nötigung angeklagt und sein Verteidiger will wissen, warum das Opfer mit seinem Mandanten in den Weinkeller ging. Zwar beteuert er, dass diese Frage keine Schuldzuweisung sei, aber anders ist sie nicht zu verstehen. Es ist völlig irrelevant, warum die Frau den Angeklagten begleitete. Es geht vielmehr darum, dass der Mann nicht sofort von ihr abließ, als sie sich wehrte und „Nein“ sagte.
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