Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat entschieden, dass Biber im Oberallgäu nun doch nicht abgeschossen werden dürfen. Genau das hatte das Landratsamt Oberallgäu über eine Allgemeinverfügung am 11. September erlaubt.
Damals hieß es, die Tiere könnten zwischen 1. September und 15. März unter näher definierten Voraussetzungen gefangen und getötet werden. Der Bund Naturschutz hat hiergegen geklagt. Ein entsprechender Eilantrag war erfolgreich, wie seit heute am Freitag (8.11.2024) klar ist.
Wieso das Verwaltungsgericht Augsburg den Biberabschuss im Oberallgäu gestoppt hat
Das Gericht erkannte "nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Allgemeinverfügung ein. Diese sei schon allein deshalb rechtswidrig gewesen, weil die eigentlich erforderliche Mitwirkung des Bund Naturschutz unterblieben sei. Deshalb sei es auf weitere Fragen letztlich gar nicht mehr angekommen.
Martin Simon, Vorsitzender der Bund Naturschutz-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und kündigte in einer Pressemitteilung an, nun gemeinsam mit dem Landratsamt "nach sachgerechten und rechtskonformen Lösungen für die auftretenden Probleme" suchen zu wollen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Oberallgäu als Reaktion auf Biberschäden
Das Landratsamt Oberallgäu hatte die Allgemeinverfügung erlassen, nachdem sich die Biberschäden erheblich ausgeweitet hatten. Ziel sei es, die Sicherheit der Bevölkerung, der Infrastruktur und den Bestand betroffener Betriebe zu gewährleisten, sagte eine Behördensprecherin gegenüber unserer Redaktion. Das Landratsamt betont zudem in einer Pressemitteilung, dass es nicht darum gehe, "den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren, sondern allein darum, bestehende Gefahrensituationen zu beheben".
Wegen der Tiere musste etwa die Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendig repariert werden – ein Bahndamm war unterhöhlt worden. Sie war deshalb auch lange gesperrt. Auch die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wurde durch Biberröhren gefährdet. Der Landkreis Oberallgäu sei, so heißt es, inzwischen nahezu flächendeckend von den Nagern besiedelt.
Biberabschuss im Oberallgäu: Wie geht es nun weiter?
Landrätin Indra Baier-Müller kündigte in einer Stellungnahme an, mit dem Verfahren zum Neuerlass der Allgemeinverfügung schnellstmöglich beginnen zu wollen, um "auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen schnell und pragmatisch reagieren zu können".
Der Rechtsanwalt des Bund Naturschutz, Dr. Eric Weiser-Saulin, hält eine Allgemeinverfügung dagegen weiterhin für nicht notwendig. Die vom Landratsamt übermittelte Behördenakte hätte gezeigt, dass weder die Deutsche Bahn oder das Staatliche Bauamt Kempten eine Allgemeinverfügung "gefordert oder auch nur angeregt hätten". Laut ihm sind die Probleme wie bereits die Jahre zuvor über Ausnahmegenehmigungen zu bewältigen.