Die Richterin vergewisserte sich zunächst, ob der Angeklagte Smartphone und Tablet-Computer ausgeschaltet hatte. Erst dann konnte die Verhandlung gegen einen 65-Jährigen am Amtsgericht Sonthofen beginnen. Denn der Oberallgäuer saß auf der Anklagebank, weil er ein Gespräch im Finanzamt und eine Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei heimlich aufgezeichnet hatte. Vorgeworfen wurde ihm die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze) verurteilt.
Sonthofen