„Muss ich künftig mehr an Grundsteuer zahlen oder gar weniger?“ Das haben sich die Haus- und Grundbesitzer zuletzt gefragt, als sie vom Finanzamt befragt wurden, wie groß ihre Grundstücke und die Wohnflächen des Hauses sind. Entscheidend für die Steuerberechnung ist aber nicht nur der neue Grundbetrag, den das Finanzamt errechnet, sondern vor allem der Hebesatz, den die Kommunen festlegen. Der Stadtrat von Immenstadt entschied jetzt einhellig, den bisherigen Hebesatz beizubehalten. Was das für die Grundbesitzer ab dem 1. Januar bedeutet.
Grundsteuerreform
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden