Dass sich Eltern beschweren, wenn ein von der Gemeinde gewährter Bonus entfällt, ist nachvollziehbar. In Bad Hindelang ging es darum, dass die Gemeinde die Schülerbeförderung in die Grundschule nach Bad Hindelang für alle Kinder der Ortsteile Bad Oberdorf und Vorderhindelang übernommen hatte. Mit Beginn des Schuljahres aber fiel dieser Bonus für viele weg.
Wie ist es nun aber gesetzlich geregelt? Eine kostenlose Beförderungspflicht zum Unterricht besteht, wenn der Weg für Grundschüler länger als zwei Kilometer ist. Für Mittelschüler gilt eine Drei-Kilometer-Grenze.
In der Vergangenheit hat Bad Hindelang im Grundschulbereich alle Kinder aus Bad Oberdorf und Vorderhindelang kostenlos zur Schule befördert, egal, ob ihr Schulweg mehr oder weniger als zwei Kilometer betrug. Offenbar geht diese Regelung auf den früheren Bürgermeister Adi Martin zurück. Aber es gebe dazu keinen Beschluss und keine Aktennotiz, sagt Hindelangs Hauptamtsleiter Manfred Berktold.
Bad Hindelang hat nun eine eigene Regelung gefunden
Der Kommunale Prüfungsverband habe die Gemeinde nun aber darauf hingewiesen, „dass es sich hierbei größtenteils um freiwillige Leistungen handelt, über die ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist“. Wegen der angespannten Finanzlage Bad Hindelangs habe sich der Rat deshalb auf einen Kompromiss geeinigt: Er übernimmt die Schulbuskosten der Grundschulkinder zur Hälfte, wenn sie weniger als zwei Kilometer aber mehr als 1,3 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Wer über zwei Kilometer entfernt wohnt, bekommt die Kosten voll erstattet.
Wer zur Hälfte zahlen muss, kann die Wochenkarten in der Gemeindeverwaltung kaufen: sie kosten 5,60 Euro. Noch einmal 5,60 Euro legt die Gemeinde drauf, um die Kosten zu decken. 61 Grundschulkinder von insgesamt 108 sind laut Gemeindeverwaltung für diese günstigen Karten berechtigt.
Alte Regelung für Schulkinder aus Hinterstein, Unterjoch und Oberjoch
Für Schulkinder aus Hinterstein, Unterjoch und Oberjoch hat sich nichts geändert: Die Gemeinde zahlt für sie die gesamten Schulbuskosten, denn sie wohnen alle mehr als zwei beziehungsweise drei Kilometer von der Grund- und Mittelschule entfernt.
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