Sein Mandant gehöre nicht zur klassischen Tätergruppe. Das betonte der Anwalt eines 56-Jährigen während des Prozesses vor dem Schöffengericht in Sonthofen mehrmals. Das Handy des Oberallgäuers, der verheiratet und Vater von zwei minderjährigen Kindern ist, hatte die Polizei ursprünglich wegen eines Falls der Volksverhetzung durchsucht. Dabei war sie auf abgespeicherte kinder- und jugendpornografische Inhalte gestoßen. Nun musste sich der Angeklagte wegen Besitzes der strafbaren Inhalte verantworten. Die Familie des 56-Jährigen wusste von nichts, als er schlussendlich dank eines Kompromisses knapp einer Freiheitsstrafe entging.
Prozess in Sonthofen