Nach der Renaturierung des Bachbettes im Sommer haben Tiere und Pflanzen im Rappenalpbach die Gelegenheit, sich von den Baggerschaufeln zu erholen, die 2022 ihren Lebensraum zerstört hatten. Das Ende des Strafverfahrens gibt den Beteiligten – allen voran den angeklagten Alpmeistern – die Chance, einen Schlussstrich zu ziehen. Die Einstellung des Verfahrens ist richtig, weil sie kein Freispruch ist. Alpgenossen und Landratsamt haben bereits mit dem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht ihre Mitschuld eingestanden, dafür bezahlt und so den Weg für eine schnelle Wiederherstellung des Baches frei gemacht.
Kommentar zum Rappenalptal