Foodsharing Oberallgäu hat in Fischen mit Unterstützung der Gemeinde einen neuen Fairteiler-Schrank in Betrieb genommen. Er steht an der Hinterseite des Bahnhofs und wird von Freiwilligen täglich kontrolliert und gereinigt. In dem Schrank gibt es Regale und einen Kühlschrank. Dorthin werden nun mehrmals täglich Lebensmittel gebracht, die noch genießbar sind, aber von den Händlern nicht mehr verkaufen werden können. Aufgebaut wurde der Fairteiler schon vor einigen Wochen. Wegen eines defekt gelieferten Kühlschranks habe Foodsharing die Station in Fischen aber erst jetzt öffnen können, schildert Foodsharing-Oberallgäu-Gründerin Laurena Grill. Geschulte Freiwillige der Organisation holen das Essen nun bei Kooperationsbetrieben ab und bringen es zu dem Schrank in Fischen und fünf weiteren im Oberallgäu und Kleinwalsertal sowie dem „Retterling“-Laden in Sonthofen. Jeder Mensch, der dies möchte, darf sich dort kostenlos etwas nehmen.
Foodsharing bekämpft Lebensmittel-Verschwendung
Foodsharing ist eine Umweltschutz-Organisation im deutschsprachigen Raum, die sich zum Ziel gesetzt hat, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und damit Ressourcen zu schonen. Wert legt die Organisation darauf, dass die Verteilung fair geschieht und jeder nur so viel mitnimmt, wie er selbst auch essen kann, betont Fabian Schmidtke, einer der Verantwortlichen für den Fairteiler in Fischen. Er wünscht sich, dass auch Vermieter oder Feriengäste noch essbare überschüssige Lebensmittel dorthin bringen, anstatt es in die Tonne zu werfen.

Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, aber trotzdem genießbar
Laut Foodsharing dürfen in einen Fairteiler grundsätzlich alle genießbaren Lebensmittel gegeben werden, die nicht verdorben sind und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht überschritten haben. Lebensmittel mit abgelaufenem MHD können ebenfalls eingestellt werden, solange sie ungeöffnet sind und noch gut erscheinen. Verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte und rohe Eier sollen nur im Kühlschrank gelagert werden.
Zubereitete Speisen dürfen nur mit vollständiger Zutatenliste und Herstellungsdatum in den Fairteiler gegeben werden und sollten gut abgedeckt oder in einem verschlossenen Behälter sein, so die Richtlinien der Lebensmittelrettungsplattform. Nicht weitergeben darf man Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum. Wer etwas entnimmt, muss alle Lebensmittel vor der Weitergabe auf Aussehen, Geruch und Geschmack prüfen, um sicherzustellen, dass sie noch genießbar sind, erklären die Organisatoren.

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