Das Landratsamt Oberallgäu hat eine geringfügig geänderte Biber-Allgemeinverfügung erlassen. Das gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt. Damit ist es weiterhin möglich, Biber in einem Bereich von 30 Metern rund um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Schienenwegen abzuschießen. Der Neuerlass tritt ab Mittwoch, dem 12. Februar in Kraft.
Biber im Oberallgäu
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