Das Landratsamt Oberallgäu hat eine geringfügig geänderte Biber-Allgemeinverfügung erlassen. Das gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt. Damit ist es weiterhin möglich, Biber in einem Bereich von 30 Metern rund um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Schienenwegen abzuschießen. Der Neuerlass tritt ab Mittwoch, dem 12. Februar in Kraft.
Landratsamt Oberallgäu beschließt neue Biber-Allgemeinverfügung
Mehrmals beschädigten Biber im vergangenen Jahr Bahndämme, Straßen und Wirtschaftsflächen. Das habe laut Landratsamt zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schänden geführt. Die ursprüngliche Biber-Allgemeinverfügung vom 11. September sollte der Behörde dabei helfen, „ohne aufwändige Verwaltungsverfahren und damit schneller auf Konflikte reagieren“ zu können.
Nach einem Eilantrag des Bund Naturschutz im November 2024 setzte das Verwaltungsgericht Augsburg die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung wegen formeller Gründe aus. Daraufhin suchte das Landratsamt das Gespräch mit elf anerkannten Naturschutzvereinigungen und holte deren Beteiligung an der Allgemeinverfügung nach.
Nach Diskussionen und Gerichtsbeschlüssen: Biber-Abschuss weiter möglich
Insgesamt vier Organisationen meldeten sich nach den Angaben der Pressemitteilung zurück, zudem setzte sich die Deutsche Bahn für einen Erlass der Allgemeinverfügung ein. Das Landratsamt habe die Stellungnahmen „sorgfältig geprüft“ und die bisherige Allgemeinverfügung daraufhin angepasst.
„Mit dem Neuerlass der Biber-Allgemeinverfügung soll pragmatisch und schnell auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen im Landkreis reagiert werden können. Die Regelung ist von großer Bedeutung, um bestehende Gefahrensituationen zu entschärfen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, sagt Landrätin Indra Baier-Müller. Es gehe außerdem nicht darum, den Bestand des Bibers grundsätzlich zu dezimieren, sondern gezielt auf Problembereiche zu reagieren. Der Bund Naturschutz hat bereits im Dezember angekündigt, erneut vor Gericht zu ziehen.
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