Das Hauptzollamt Augsburg hat ein Strafverfahren gegen einen Oberallgäuer Shisha-Bar-Betreiber eingeleitet. Der Vorwurf: Besitz von Tabakprodukten ohne oder nur mit angebrochenen Steuerzeichen. Außerdem soll der Beschuldigte Tabak portionsweise verkauft haben.
Zollbeamte beschlagnahmen fast 20 Kilo Tabakprodukte
Bei einer Durchsuchung im Rahmen der Steueraufsicht haben Beamte des Hauptzollamts Augsburg in der Shisha-Bar im Oberallgäu über fünf Kilo Rauch- oder Dampfsteine, über sieben Kilo Wasserpfeifentabak und knapp fünf Kilo Glycerin sichergestellt.
Shisha-Betreiber soll Tabak einzeln verkauft haben
Laut Angaben des Zolls hatten die Beamten den Tabak (Wasserpfeifentabak und Rauch-/Dampfsteine) sowie die Substitute (Glycerin) ohne oder mit teils angebrochenen Steuerzeichen gefunden. Steuerzeichen funktionieren ähnlich wie Geldscheine und helfen der Steueraufsicht, die zu entrichtende Tabaksteuer zu berechnen. Zudem stellte sich bei den Ermittlungen heraus, dass der Shisha-Bar-Betreiber den Tabak portionsweise verkauft hatte.
Einer Erklärung des Zolls zufolge ist es nicht erlaubt, Tabakverpackungen zu öffnen und die Wasserpfeifen der Kunden einzeln zu befüllen. Der Wasserpfeifentabak muss im Ganzen zu genau dem Preis verkauft werden, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist.
Steuerschaden von über 1.000 Euro
Das Hauptzollamt Augsburg hat nun ein Steuerstrafverfahren gegen den Inhaber der Shisha-Bar eingeleitet. Wo genau im Oberallgäu sich die Shisha-Bar befindet, wurde nicht bekannt gegeben. Der entstandene Steuerschaden wird auf mehr als 1.300 Euro geschätzt.
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