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Oberallgäuer Landwirt wird verurteilt, weil er seinen Stallmist auf freiem Feld neben einem Bach lagerte. Was es zu beachten gilt.

Vor Gericht

Misthaufen auf der Wiese: So geht's nicht

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    Einen Misthaufen auf freiem Feld ohne Schutzmaßnahmen zu lagern, ist nicht zulässig.
    Einen Misthaufen auf freiem Feld ohne Schutzmaßnahmen zu lagern, ist nicht zulässig. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Wenn der Misthaufen vor dem Bauernhof der Bäuerin zu sehr stinkt, darf der Stallmist dann auf eine Wiese gekippt werden? "Nein, einfach so auf keinen Fall", urteilte jetzt Amtsrichterin Brigitte Gramatte-Dresse in Sonthofen und sprach einen Oberallgäuer Landwirt schuldig. Der damalige Hofbesitzer und jetzige Rentner (65), der sich vor Gericht nicht selbst äußerte, erhielt allerdings eine milde Strafe.

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