Deutschlandweit dürfen Waldbesitzer nur noch 85 Prozent der regulären Fichten-Frischholzmenge ernten. Das regelt eine neue Verordnung des Bundes zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz. Damit soll ein Preisverfall, wie durch großflächige Borkenkäferschäden in der Vergangenheit, verhindert werden. 15 Prozent weniger hört sich nach nicht viel an. Doch die Waldbesitzer sagen etwas anderes.
Wald und Forstwirtschaft