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Oberstaufen hält an Zweitwohnungssteuer fest

Oberstaufen

Oberstaufen hält an Zweitwohnungssteuer fest

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    Wie 16 andere Oberallgäuer Kommunen ist auch Oberstaufen vom Zweitwohnungssteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Oktober betroffen. Dieses hatte die Jahresrohmiete als Berechnungsgrundlage abgelehnt. Zwar betrafen die Klagen Wohnungen in Sonthofen und Oberstdorf. Doch für Staufens Bürgermeister Martin Beckel ist klar, dass auch hier rasches Handeln angesagt ist, da bislang die gleiche Berechnungsgrundlage galt.

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