Die einen suchen verzweifelt eine Wohnung und finden keine, die anderen haben eine und wohnen die meiste Zeit nicht darin, weil sie sie nur als Zweitwohnung nutzen. Mit diesem Dilemma sehen sich viele Tourismusgemeinden konfrontiert, so auch Oberstdorf. Der Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Leerstände mit einer so genannten Teilungssatzung zu mindern. Oberstdorf hat daraufhin festgelegt, dass die Appartements - auch Zweitwohnungen - die Hälfte des Jahres belegt sein müssen. Diese Satzung hat die Marktgemeinde nun auf neue Beine gestellt, teilt die Bauverwaltung mit.
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