Schwer verletzt wurde eine 55-Jährige bei einem Fahrradsturz im April 2020 im Oberallgäu. Die Radlerin war an einer Baustelle auf einen Schlauch gefahren. Deshalb verklagte die Frau Baufirma und Kommune auf Schadensersatz. Jetzt hat in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München (OLG) ein Urteil gefällt. Das verantwortliche Bauunternehmen muss ebenso zahlen wie die Kommune, aber nur die Hälfte der Kosten – denn die Richter machten klar: Auch die 55-Jährige trägt Verantwortung dafür, dass es zu dem Unglück gekommen ist.
Immenstadt