Während der Corona-Pandemie standen
. Keine Einnahmen auf der einen, fortbestehende Ausgaben wie beispielsweise Personalkosten oder Miete auf der anderen Seite. Damals griff der Staat ein und half ihnen mit sogenannten Überbrückungshilfen. Nun kann es aber sein, dass Unternehmen und Vereine diese Staatshilfen zurückzahlen müssen. Die Frist für die Berechnung, Rückmeldung und eventuelle Rückzahlung der Soforthilfen war vorerst auf den 30. Juni angesetzt, wurde aber nun bis zum 31. Dezember verlängert.
Coronahilfen im Oberallgäu