Nach jahrelanger Diskussion sollte der Gemeinderat Oberstaufen am Donnerstagabend mit dem Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan den rechtlichen Rahmen zum Bau des Schlossberg-Resorts schaffen. Dazu kam es nicht. Denn der Durchführungsvertrag zwischen der Firma Geiger als Bauherr und der Marktgemeinde lag noch nicht vor. Er aber ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.
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