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Schulwahl im Oberallgäu: Noten und soziale Fähigkeiten entscheiden gemeinsam

Zum Übertritt

Schulwahl nach dem Übertritt: Noten allein sind nicht ausschlaggebend

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    Am 2. Mai 2025 erhalten Viertklässler in Bayern ihr Zwischenzeugnis. Welche Schule sie besuchen dürfen, entscheiden die Noten.
    Am 2. Mai 2025 erhalten Viertklässler in Bayern ihr Zwischenzeugnis. Welche Schule sie besuchen dürfen, entscheiden die Noten. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Die Noten im Übertrittszeugnis bestimmen, welche Schule ein Kind in der fünften Klasse besuchen darf. Aber nicht bei jedem und jeder, der oder die aufs Gymnasium oder die Realschule darf, macht das aus Sicht des Schulamts im Oberallgäu auch Sinn. Der Notendurchschnitt sage aus, dass das Kind kognitiv für die jeweilige Schulart geeignet sei, erklärt Schulamtsdirektor Herbert Rotter. Doch ausschlaggebend für die Wahl zwischen Mittelschule, Realschule und Gymnasium sollten auch soziale Fähigkeiten sein, betont Rotter.

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