Ein Oberallgäuer Hirte will Schinken zur Selbstvermarktung räuchern und seinen Wildtieren unter einem Vordach trockenes Futter bieten. Doch er hat seine Rechnung ohne die Behörden gemacht. Weil sein Gehege im Außenbereich, also außerhalb des bebauten Orts, liegt, ist beides nicht einfach erlaubt. Dass schon ein einfacher Verstoß teuer kommen kann, erfuhr der Mann jetzt vor dem Amtsgericht. Er wurde verurteilt.
Bauen im Außenbereich