Rutschige Gehwege im Winter sind nicht nur für Passanten eine Gefahrenquelle. Passiert etwas, haben die Anliegerinnen und Anlieger schnell eine Schadensersatzforderung am Hals. Denn Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Anwesen sowie die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. In Oberstdorf, Sonthofen und Waltenhofen müssen sie werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen zwischen 08:00 und 20:00 Uhr den Bürgersteig räumen und streuen. Wenn es dort keinen gibt, sind sie in Sonthofen und Oberstdorf dazu verpflichtet, eine ein Meter breite Gehbahn zu schaffen. Die Gemeinde Waltenhofen schreibt eine 0,75 Meter breite Gehbahn vor, wenn der Bürgersteig zur Schneelagerung gebraucht wird.
Winterdienst
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