Startseite
Icon Pfeil nach unten
Immenstadt
Icon Pfeil nach unten

Streusalz in Sonthofen, Immenstadt und Waltenhofen - Das ist erlaubt

Winterdienst

Mit Streusalz gegen Eis und Schnee - Das ist in Sonthofen, Immenstadt und Waltenhofen erlaubt

    • |
    • |
    Im Winter müssen Grundstücksbesitzer die angrenzenden Gehwege frei von Eis und Schnee halten. Manche greifen dabei auf Streusalz zurück.
    Im Winter müssen Grundstücksbesitzer die angrenzenden Gehwege frei von Eis und Schnee halten. Manche greifen dabei auf Streusalz zurück. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Rutschige Gehwege im Winter sind nicht nur für Passanten eine Gefahrenquelle. Passiert etwas, haben die Anliegerinnen und Anlieger schnell eine Schadensersatzforderung am Hals. Denn Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Anwesen sowie die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. In Oberstdorf, Sonthofen und Waltenhofen müssen sie werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen zwischen 08:00 und 20:00 Uhr den Bürgersteig räumen und streuen. Wenn es dort keinen gibt, sind sie in Sonthofen und Oberstdorf dazu verpflichtet, eine ein Meter breite Gehbahn zu schaffen. Die Gemeinde Waltenhofen schreibt eine 0,75 Meter breite Gehbahn vor, wenn der Bürgersteig zur Schneelagerung gebraucht wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden