Der Fall schien zunächst klar zu sein. Ein 63-Jähriger verursachte im Juni 2018 einen Unfall beim Rückwärtsausparken mit rund 4000 Euro Schaden. Weil der geschädigten Autobesitzerin und Passanten der Alkoholgeruch und das merkwürdige Verhalten des Mannes auffielen, wurde die Polizei verständigt, die einen Blutalkoholwert von 1,86 Promille bei dem Mann feststellte. Jetzt stand der Oberallgäuer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht und erzählte eine andere Version des Vorfalls: Er sei zum Zeitpunkt des Unfalls nüchtern gewesen – und habe erst nach dem Schock angefangen zu trinken.
Sonthofen