Die gute Nachricht machte die Runde, die Hoffnung währte aber nur kurz. Das Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungshofs sollte die Schließung der Fitnessstudios während des zweiten Lockdowns aufheben – doch zügig reagierte die Landesregierung mit einer Allgemeinverfügung zum Verbot für alle Indoor-Sportarten. Seither, seit dem 12. November, sind Schwimmbäder, Turnhallen, Fitnessstudios und alle Tennishallen stillgelegt.
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