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Vermisste Jugendliche aus Oberstaufen ist wieder aufgetaucht

Vermisstenfahndung widerrufen

Vermisste Jugendliche aus Oberstaufen ist wieder aufgetaucht

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    Die Polizei Immenstadt suchte nach einer 16-Jährigen, die nicht zu ihrem Kinderheim in Oberstaufen zurückgekehrt war.
    Die Polizei Immenstadt suchte nach einer 16-Jährigen, die nicht zu ihrem Kinderheim in Oberstaufen zurückgekehrt war. Foto: Marijan Murat, dpa

    Aktualisiert am Dienstag, 8.30 Uhr: Die vermisste Jugendliche aus Oberstaufen ist gefunden. Das berichtet die Polizei am Dienstagmorgen. Das Mädchen war seit Dienstag vermisst worden, die Polizei traf sie nun wohlbehalten in München an. Eine Straftat schließt die Polizei aktuell aus.

    Das war die ursprüngliche Meldung: Die Polizei suchte in den vergangenen Tagen nach einer 16-jährigen Jugendlichen aus Oberstaufen. Die Jugendliche hatte laut Vermisstenmeldung am späten Dienstagabend ihre Unterkunft im Kinderheim St. Maria im Ortsteil Kalzhofen freiwillig verlassen.

    Laut Polizei könnte sie mit dem Zug von Oberstaufen nach Kempen gefahren sein. „Suchmaßnahmen im Bereich Oberstaufen sowie an möglichen Hinwendungsorten verliefen bisher ohne Erfolg. Es gibt derzeit keine Hinweise auf ein Unglücksfall oder eine Straftat“, teilte die Polizei mit.

    Vermisste: Wie geht die Polizei bei der Suche vor?

    Dass um Hilfe aus der Öffentlichkeit gebeten wird, um vermisste Personen zu finden, kommt im Allgäu und in Bayern immer wieder vor. Dennoch ist das für die Beamten „das letzte Mittel“, so ein Polizeisprecher zu unserer Redaktion. Geben Angehörige eine Vermisstenanzeige auf, wird die Polizei zuerst versuchen, ein komplettes Bild über die vermisste Person zu bekommen. Dazu gehören neben einer Personenbeschreibung samt Foto und einer Auflistung der mitgeführten Gegenstände auch Ermittlungen zum Umfeld:

    • Wo hält sich die Person auf?
    • Gab es Streit
    • Einen Grund für das Verschwinden – etwa Krankheit oder Schwermut?

    Werden Fälle von vermissten Kindern und Jugendlichen anders behandelt als die von Erwachsenen?

    Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine sogenannte „Vermissung“ bereits dann vor, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Bei Erwachsenen muss noch eine Gefahr für Leib und Leben dazukommen.

    Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Denn: Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Bilder rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.

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