Biber dürfen im Oberallgäu entgegen einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes vorerst doch nicht so einfach getötet werden wie vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 8. November 2024 einem Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) stattgegeben. Damit ist die Verfügung, die es ermöglicht hatte, in der Zeit vom 1. September bis 15. März Bibern nachzustellen, sie zu fangen und zu töten, vorerst außer Kraft.
"Pauschale Tötungsgenehmigung"