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Biber-Abschuss im Oberallgäu: Verwaltungsgericht Augsburg stoppt Biberabschuss - Reaktionen von BUND und Landrätin Indra Baier-Müller

"Pauschale Tötungsgenehmigung"

Gericht stoppt Biberabschuss: So reagieren BUND und die Oberallgäuer Landrätin

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    Biber im Oberallgäu können aufatmen: Zumindest vorerst ist ihr Abschuss nicht so leicht möglich, wie es das Landratsamt Oberallgäu geplant hatte.
    Biber im Oberallgäu können aufatmen: Zumindest vorerst ist ihr Abschuss nicht so leicht möglich, wie es das Landratsamt Oberallgäu geplant hatte. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Biber dürfen im Oberallgäu entgegen einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes vorerst doch nicht so einfach getötet werden wie vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 8. November 2024 einem Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) stattgegeben. Damit ist die Verfügung, die es ermöglicht hatte, in der Zeit vom 1. September bis 15. März Bibern nachzustellen, sie zu fangen und zu töten, vorerst außer Kraft.

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