Für Richterin Brigitte Gramatte-Dresse bestand kein Zweifel, dass die 55-Jährige aus dem Suchtdruck heraus straffällig wurde. Die Angeklagte selbst schilderte, dass sie völlig fremdgesteuert sei, wenn sie Alkohol trinke. Gramatte-Dresse riet ihr,sich Hilfe zu holen und freiwillig eine Betreuung zu beantragen.
Oberallgäu