Immer mehr Menschen im Oberallgäu und in Kempten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen in „häusliche Quarantäne“. Damit ist nicht das freiwillige Zuhausebleiben einer Person mit Verdacht auf Ansteckung in Absprache mit dem Arbeitgeber gemeint. Die häusliche Quarantäne wird von den Behörden verordnet. Doch wie läuft dies konkret ab? Welche Regeln gelten für Betroffene? Wir fragten dazu beim Oberallgäuer Gesundheitsamt nach.
Oberallgäu/Kempten