Ein Autofahrer fährt eine Schumpe an, kürzlich so passiert in Oberstaufen. Die Polizei ermittelt. Aber nicht gegen den Autofahrer, der ein Lebewesen verletzt hat, sondern gegen den Landwirt. Das Problem bei der Sache sei, dass das Rind überhaupt auf die Fahrbahn laufen konnte, erklärt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Er erklärt, worauf Tierhalter achten müssen.
Es gebe keine Vorschrift, die besage, dass man eine Kuh einzäunen oder wie der Landwirt auf sie aufpassen muss, betont Stabik. „Aber er muss im Umkehrschluss verhindern, dass Tiere auf die Straße laufen“, schildert der Polizeisprecher. Wie der Bauer das macht, sei seine Sache. Weil das nicht funktioniert habe, habe der Landwirt in Oberstaufen durch Unterlassung gehandelt, schildert der Polizeisprecher. Das könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Die Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft“, sagt Stabik.
Für welche Tiere gilt diese Regelung?
Ob es sich bei einer Kollision mit einem Tier um ein Rind, einen Hund oder ein Huhn handelt, bleibt sich nach Angaben des Polizeisprechers gleich: Bei allen Tiere müsse der Besitzer dafür sorgen, dass sie nicht auf die Fahrbahn laufen. „Wie Sie das sicher stellen, bleibt Ihnen überlassen“, betont der Polizeisprecher.
Das gelte sogar für Katzen. Geraten Freigänger unter ein Auto, sei das zwar kein Fall für die Polizei. Aber es habe zivilrechtliche Folgen. „Wenn man weiß, wem die Katze gehört, muss der Besitzer für den Schaden am Auto aufkommen“, erklärt Stabik.
Welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Weil das manchmal ganz schön teuer werden kann, bieten Versicherungen unter anderem eine Tierhalterhaftpflicht an. Welche Versicherung die Kosten für Schäden an einem Auto übernimmt, hängt laut der Verbraucherzentrale vom Tier ab. Springen Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere auf die Straße, sind die Schäden demnach in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Kommt es zur Kollision mit einem Hund oder Pferde, sei das Sache einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, erklärt die Verbraucherzentrale. Sie rät, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Schäden abgedeckt sind.
Unfall mit Tier: Wann macht sich der Fahrer strafbar?
Die Polizei verweist darauf, dass aber auch Autofahrer nach Unfällen mit Tieren rechtlicher belangt werden können: Strafbar mache sich nicht nur, wer ein Tier vorsätzlich überfährt. Auch wenn jemand zu schnell unterwegs oder nicht bremsbereit ist, könne das eine Strafe nach sich ziehen, erklärt Stabik.
Anderer Fall in Blaichach: Dort sprang eine Katze aus einem Gebüsch auf die Straße und wurde überfahren. Der Autolenker setzte die Fahrt fort, ohne sich um die am Boden liegende Katze zu kümmern. Anwohner fanden das blutende und unter starken Schmerzen leidende Tier erst wesentlich später. Es lag bewegungsunfähig und hektisch atmend auf der Straße, starb Stunden später beim Tierarzt. „Das ist Tierquälerei und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, betont der Polizeisprecher. In solch einem Fall könne sich der Verkehrsteilnehmer sogar einer Straftat schuldig machen. Belangen konnte man den Autofahrer im Blaichacher Fall jedoch nicht. Er wurde nie gefasst.
Ein Fall fürs Tierheim
Und was, wenn jemand versehentlich ein Tier überfährt und zum Tierarzt bringt? Wer kommt dann für die Behandlungskosten auf? Nach Angaben der Tierklinik Blaichach muss grundsätzlich der Halter der Katze oder des Hundes die Arztkosten bezahlen. Wenn man nicht weiß, wem das Tier gehört, werde eine Fundtieranzeige ausgefüllt, erklärt Klinikmanager Daniel Stübbe. Dann würden die Behandlungskosten vom Tierheim oder der Kommune übernommen, in der der Unfall stattfand, schildert Stübbe.
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