Die Marktgemeinde Oberstaufen berechnet ab 1. Januar 2022 allen Besitzern der rund 3000 Zweitwohnungen im Ort einen pauschalierten Kurbeitrag auch für ihre Angehörigen. Das ist die Folge einer neuen Kurbeitragssatzung, die die Verwaltung jetzt im Tourismusausschuss des Gemeinderates vorgestellt hat. Aufgrund eines Urteils des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2016 war das der Kommune zuletzt verboten. Nun rechnet sie mit Mehreinnahmen von 50.000 Euro jährlich.
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