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Zweitwohnungsbesitzer in Oberstaufen bezahlen mehr Kurbeitrag

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Zweitwohnungsbesitzer in Oberstaufen bezahlen mehr Kurbeitrag

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    Nicht mehr gern gesehen: eine Rolladensiedlung mit Zweitwohnungen, die den größten Teil des Jahres nicht bewohnt sind. Als Folge ziehen die Oberallgäuer Kommunen die Gebühren- und Steuerschraube für Zweitwohnungsbesitzer an.
    Nicht mehr gern gesehen: eine Rolladensiedlung mit Zweitwohnungen, die den größten Teil des Jahres nicht bewohnt sind. Als Folge ziehen die Oberallgäuer Kommunen die Gebühren- und Steuerschraube für Zweitwohnungsbesitzer an. Foto: Matthias Becker

    Die Marktgemeinde Oberstaufen berechnet ab 1. Januar 2022 allen Besitzern der rund 3000 Zweitwohnungen im Ort einen pauschalierten Kurbeitrag auch für ihre Angehörigen. Das ist die Folge einer neuen Kurbeitragssatzung, die die Verwaltung jetzt im Tourismusausschuss des Gemeinderates vorgestellt hat. Aufgrund eines Urteils des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2016 war das der Kommune zuletzt verboten. Nun rechnet sie mit Mehreinnahmen von 50.000 Euro jährlich.

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