Wenn in ihrem Ort vor 150 Jahren ein Feuer ausbrach, dann wussten die Lauchdorfer, was sie zu tun hatten. In der „Feuerordnung von 1855“ war akribisch aufgeführt, wer welche Aufgaben zu erfüllen hatte. Angefangen beim Sturmgeläute und den „Feuer-Reitern“ über die Rettungswagen mit ihren Mannschaften, die Spritzen- und Werkleute bis hin zu den drei jeweils zwölf Mann starken Feuerrotten. Und für jene Bürger, denen die Feuerordnung keinen festen Posten zugedacht hatte, galt „aus Gewissenspflicht schleunigst Hilfe zu leisten und auf der Brandstätte zu erscheinen“.
Feuerwehr im Ostallgäu