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Abgesprochene Aussagen?

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Abgesprochene Aussagen?

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    Nachdem auch die Angaben anderer Zeugen zum Großteil unergiebig und widersprüchlich waren, wurde der 29-jährige Angeklagte vom Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung freigesprochen. Für ihn war es um viel gegangen: Er war nämlich erst einen Monat vor dem damaligen Vorfall wegen Beleidigung einer seiner Kontrahentinnen zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und hätte nun bei einer Verurteilung mit dem Widerruf rechnen müssen. Wie der Angeklagte vor Gericht erklärte, hätten seine Nachbarn gewusst, dass er bereits eine kurze Freiheitsstrafe in anderer Sache verbüßt hatte, und ihn bei seinem Entschuldigungsversuch mit den Worten „Verpiss Dich! Du kommst eh wieder ins Gefängnis!“ empfangen. Das feindliche Lager bestritt dies. Was dann in der Wohnung geschah, konnte vor Gericht nicht aufgeklärt werden. Zwar versicherte der 30-jährige Kontrahent des Angeklagten, er sei von diesem wiederholt auf die Wange geschlagen worden – zwar „nicht ganz so fest“, aber doch spürbar. Seine Ehefrau und die Wohnungsbesitzerin stützten diese Version. Von diesen Details war aber bei der Polizei noch nicht die Rede gewesen. Der Verteidiger ging im Plädoyer davon aus, dass mit der Schilderung vor Gericht „die Sache dramatisiert werden sollte.“ So sah es auch die Richterin im Urteil.

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