Was der Angeklagte in einem Betrugsprozess vor dem Kaufbeurer Jugendgericht als „Spaß“ und „Abenteuer“ schilderte, war für die Richterin in ihrem Urteil „schlicht und ergreifend ein kriminelles Vorgehen.“ Der damals 18-Jährige hatte im Frühjahr binnen eines Monats die Bahn mit Tricksereien beim Online-Kauf von Bayerntickets für die erste Klasse um rund 2000 Euro geprellt.
Amtsgericht Kaufbeuren