Er sei Fotograf und könne sie professionell für eine Modelagentur ablichten – im Bikini, versteht sich. Ob sie denn schon einmal Sex gehabt hat? Oder sich selbst anfasst? Das alles und mehr schrieb ein 61-Jähriger einer „13-Jährigen“ auf einer Online-Chatplattform. Hinter dem Pseudonym „Gänseblümchen“ steckte aber nicht, wie der Ostallgäuer vermutete, ein junges Mädchen, sondern ein Ermittler des Landeskriminalamts. So landete der 61-Jährige vor dem Amtsgericht Kaufbeuren, wo er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt.
„Gänseblümchen“ auf den Leim gegangen
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