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Kaufbeuren
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Damit sich Straftaten nicht lohnen: Das hat es mit der selbstständigen Einziehung auf sich

Amtsgericht Kaufbeuren

Damit sich Straftaten nicht lohnen: Das hat es mit der selbstständigen Einziehung auf sich

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    Große Summen Bargeld, das durch Straftaten erbeutet wurde, werden eingezogen und fließen an Geschädigte oder in die Landeskasse.
    Große Summen Bargeld, das durch Straftaten erbeutet wurde, werden eingezogen und fließen an Geschädigte oder in die Landeskasse. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Rund 100.000 Euro, die die Polizei am Grenztunnel Füssen versteckt in einem Auto gefunden hat, sollen in die Landesjustizkasse fließen. Das hat das Amtsgericht Kaufbeuren kürzlich beschlossen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden war, lag für das Gericht auf der Hand, dass die in Folie verpackten Geldbündel aus illegalen Geschäften stammen müssen. Der juristische Fachbegriff für den Vorgang heißt selbstständige Einziehung. Diese verschafft dem Freistaat jährlich große Geldsummen.

    Was ist die selbstständige Einziehung und wann wird darüber verhandelt?

    Wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft München erklärt, liegt der selbstständigen Einziehung der Gedanke zu Grunde, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Kriminelle sollen den Erlös aus ihren Taten nicht behalten können. Unabhängig von Strafverfahren ist die selbstständige Einziehung möglich in Fällen, in denen keine bestimmte Person verurteilt werden kann – etwa wenn der Täter unbekannt oder flüchtig ist – oder Schuldunfähigkeit vorliegt. Auch könne Geld eingezogen werden, wenn der Täter wegen Verjährung nicht belangt werden kann und wenn die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt.

    Neu ist die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft. Besteht der Verdacht einer schwerwiegenden Straftat – etwa aus dem Bereich der organisierten Kriminalität – wird der Wertgegenstand auch dann eingezogen, wenn sich die Straftat nicht nachweisen lässt. Das traf auf den jüngsten Fall vor dem Kaufbeurer Gericht zu.

    Wie viel Geld kommt so zusammen und wohin fließt es?

    Die Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV), die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt ist, ist für die selbstständige Einziehung im gesamten Freistaat zuständig. Ein Teil der Gelder wird an die Opfer von Vermögensdelikten zurückgezahlt. Das können Geschädigte von der Staatsanwaltschaft verlangen, wenn die Tatbeute eingezogen wurde. Voriges Jahr beliefen sich die Entschädigungszahlungen laut Generalstaatsanwaltschaft auf über 1,3 Millionen Euro.

    Gibt es keine Geschädigten – etwa bei Rauschgifthandel – geht das Geld an den Freistaat Bayern. 2024 war es ein Gesamtbetrag von knapp 2,1 Millionen Euro. Heuer flossen sogar schon über sechs Millionen Euro an den Freistaat. Das lag an der Verwertung von 57 Kilo Gold, das in einem Auto gefunden wurde. Das Geld fließt in den allgemeinen Staatshaushalt, wie die Pressestelle des Justizministeriums mitteilt. Über die Verwendung entscheidet der Bayerische Landtag.

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