Ab dem Schuljahr 2026/27 wird nach und nach ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Grundschulen eingeführt. Den Anfang machen die Erstklässler. Jede Kommune, in der es eine Schule gibt, muss demnach für Räume und das Personal sorgen. „Das ist schwer umsetzbar“, sagte Helmut Bucher, Bürgermeister von Germaringen, in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Denn mit den Grundschulen in Obergermaringen, Untergermaringen und Ketterschwang sind im Gemeindegebiet gleich drei Standorte von dem Rechtsanspruch betroffen.
Ganztagsbetreuung
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden