Eine ungewollte Schwangerschaft kann für die betreffende Frau eine massive Belastung und Lebenserschwernis bedeuten. Das hat sich seit Menschengedenken nicht geändert. Und nach wie vor ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland de jure verboten. So steht es im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches.
Podiumsdiskussion