Ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein, erklärten drei Füssener im April eine verfassungswidrige und geschmacklose Parole zum Trinkspruch. Nun mussten sie sich vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verteidigen. Die 17-, 25- und 28-Jährigen hielten sich am Abend des Tattags mit zwei weiteren Personen in der Wohnung der abwesenden Mutter des jüngsten Angeklagten auf.
Prozess in Kaufbeuren