„Wir haben sehr, sehr lange beraten“, sagte die Vorsitzende des Kaufbeurer Schöffengerichts zu Beginn der Urteilsbegründung im Fluglotsen-Prozess. Dass die Intimitäten zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten komplett einvernehmlich gewesen seien, davon waren Schöffen und Richterin nicht abschließend überzeugt. Aber es gebe dennoch „gewisse Zweifel“ an der Schuld des 40-jährigen Soldaten, „die nicht ausgeräumt werden können.“
Amtsgericht Kaufbeuren
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