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Heimlich in der Tänzelfest-Toilette gefilmt

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Heimlich in der Tänzelfest-Toilette gefilmt

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    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ musste sich jetzt ein 19-jähriger Ostallgäuer vor dem Jugendgericht verantworten. Er hatte im Juli 2019 in der Toilette am Kaufbeurer Tänzelfestplatz sein Handy über eine Kabinenwand gehalten und einen anderen Bierzelt-Besucher beim Urinieren gefilmt. Der bislang unbescholtene Angeklagte wurde richterlich verwarnt und zu 300 Euro Geldbuße verurteilt. Die Entscheidung erfolgte nach Jugendstrafrecht und ist rechtskräftig. Die Staatsanwältin und die Richterin hatten dem schüchtern und betroffen wirkenden 19-Jährigen seine Reue und Einsicht abgenommen. Zu seinen Gunsten werteten sie auch ein Entschuldigungsschreiben an den Geschädigten. Ihm sei bewusst, „dass ich Ihre Intimsphäre aufs Äußerste verletzt habe“, schrieb er. Die Vorsitzende versuchte im Prozess auch zu ergründen, warum der Angeklagte die Handy-Aufnahmen gemacht hatte – zumal es sich bei der Aktion auf der Tänzelfest-Toilette „nicht um das erste und einzige Mal“ gehandelt habe. Die Polizei hatte nämlich auf seinem Mobiltelefon ähnliche Aufnahmen von einem anderen Vorfall gefunden. Auf Fragen nach seiner Motivlage reagierte der Angeklagte jetzt eher hilflos. Schon zu Prozessbeginn hatte er erklärt, er wisse „selbst nicht, was mich dazu getrieben hat.“ Auch zwei Termine bei einer Psychologin und ein Gespräch mit dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe brachten offenbar keine entscheidenden Erkenntnisse.

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