Es war ein Freispruch nach dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“: In einem Betäubungsmittelprozess vor dem Kaufbeurer Jugendgericht lieferte ein 19-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis jetzt zu einem Amphetamin-Fund in seinem Rucksack eine etwas abenteuerliche Erklärung. Die klang nach Einschätzung der Staatsanwältin streckenweise zwar „schon komisch“, konnte dem Angeklagten aber auch nicht widerlegt werden. So sah es auch die Richterin in ihrem Urteil.
Nach Drogenfund
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden