Seit Anfang April dieses Jahres sind der Besitz und Anbau von Cannabis teil-legalisiert. So dürfen Erwachsene nun bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen. Zu Hause ist sogar der Besitz von bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt – ebenso wie der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Dass bei einer Überschreitung der zulässigen Mengen aber auch weiterhin strafrechtliche Folgen drohen, wurde jetzt am Kaufbeurer Amtsgericht in einem Prozess gegen einen 27-jährigen Ostallgäuer deutlich.
Amtsgericht Kaufbeuren
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