Eigentlich ist die Grundsteuer ja eine der wenigen Steuern, über die die Städte und Gemeinden ganz selbstständig entscheiden und verfügen können. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer daraus folgenden Reform der gesetzlichen Grundlagen müssen auch die Kommunen dafür sorgen, dass die Abgabe ab 1. Januar weiter rechtskonform erhoben werden kann. So hat auch die Kämmerei der Stadt Kaufbeuren eine neue entsprechende Satzung entworfen. Knackpunkt ist dabei der sogenannte Hebesatz, über den auch bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungs-, Finanz- und Stiftungsausschusses des Stadtrats intensiv diskutiert wurde.
Kaufbeurer Stadtrat in der Zwickmühle