Menschen müssen an eigentlich maskenpflichtigen Orten im öffentlichen Raum keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie ein glaubwürdiges Attest vorweisen können. In Läden haben allerdings die Besitzer Hausrecht und können selbst bestimmen, ob sie Menschen ohne Maske einlassen. Mehrere Leser hatten sich an unsere Zeitung gewandt, da in dieser Sache offenbar Unklarheit herrscht.
Nicht alle Attests sind "gültig"