Seit Dienstag gilt in Bayern die Regel, dass Fahrer von Elektro-Autos mit einem E-Kennzeichen auf öffentlichen Stellflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Die Befreiung von Parkgebühren gilt nicht für privatrechtlich betriebene Parkplätze. So weit, so unklar. Denn nach einer Mitteilung der Stadt Kaufbeuren gibt es im Rathaus nun vermehrt Anfragen zu dieser neuen Regel.
Stadt Kaufbeuren warnt
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden