Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, diese Erfahrung musste jetzt ein 23-jähriger Kaufbeurer vor dem Schöffengericht machen. Der junge Mann hatte im Januar über eine Tauschbörse im Internet ein ganzes Dateien-Paket mit Erwachsenenpornografie heruntergeladen und danach auch weitergeleitet - wobei er offenbar nicht bemerkt hatte, dass sich darunter auch ein kinderpornografisches Video befand. Dieses zeigte zwei zehn bis zwölf Jahre alte Mädchen, die nackt und in sexueller Pose zu sehen waren. Das Gericht stellte jetzt zwar in Rechnung, dass es beim Angeklagten keinen pädophilen Hintergrund gibt. Dies änderte allerdings nichts daran, dass der Tatbestand des Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten erfüllt war. Der bis dato unbescholtene junge Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt. Das Gericht blieb dabei um untersten Rand des Strafrahmens, der Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gerichtsverhandlung in Kaufbeuren