Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches regelt den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Straftat. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Vorlage eines Beratungsscheins, ist ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei. Seit einiger Zeit lebt die Debatte über eine mögliche Liberalisierung wieder auf. Die Ampelkoalition strebt eine Abschaffung des Paragraf 218 an. Welche Auswirkungen das hat und ob das sinnvoll ist, war das Thema einer Podiumsdiskussion des Fördervereins Donum Vitae Kaufbeuren.
Podiumsdiskussion in Kaufbeuren