Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Doch das soll sich künftig ändern: Denn bis Ende 2022 verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Das bedeutet: den Hund per Mausklick an- und den Oldtimer übers Smartphone abmelden. Die langsamen Mahlwerke sollen also bald computergesteuert und automatisch laufen und dadurch schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Für Jürgen Wittek, den Leiter der städtischen IT-Abteilung, ist das eine utopische Aufgabe.
Verwaltung 4.0