Das Smartphone ist aus unserem Alltag Arbeitsleistung erbringen.
– kurz E-Mails checken, Nachrichten schreiben, einen Blick in Social Media werfen. Doch ist das auch am Arbeitsplatz erlaubt? „Wenn es keine Regeln gibt, lieber das Smartphone stecken lassen“, rät Hanna Schmid, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Wenn sich der Arbeitgeber nicht zur privaten Nutzung geäußert hat, darf das private Smartphone nicht automatisch bedenkenlos genutzt werden. Einfacher Grund: Widmet sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit lieber seiner privaten Kontaktpflege, kann er in dieser Zeit keine
IHK Kaufbeuren-Ostallgäu