Behandeln oder nicht behandeln, das war in den vergangenen Wochen für viele Therapeuten in Kaufbeuren und dem Ostallgäu die entscheidende Frage. Auf der einen Seite standen teils unklare und revidierte Anweisungen der Regierung, auf der anderen Seite Menschen, die Hilfe benötigten. Momentan dürfen Patienten mit ärztlicher Verordnung oder wenn sie einen dauerhaften Behandlungsbedarf vorweisen können, unter Sicherheitsvorkehrungen zur Therapie kommen.
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