Zwei 20-jährige Kaufbeurerinnen waren wohl schon mehrfach aneinander geraten. Ein Gericht hatte einer der beiden verboten, sich ihrer Kontrahentin erneut zu nähern. Sie tat es trotzdem, beleidigte die Gleichaltrige sogar aufs Übelste und verstieß damit gegen das Kontaktverbot. So trafen sich die jungen Frauen abermals vor Gericht. Allerdings erschien die Angeklagte erst zum Verhandlungstermin, nachdem der Richter sie telefonisch daran erinnert und ihr mit einem Haftbefehl gedroht hatte.
Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz