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Wenn Kinder Straftaten begehen: Ist die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch zeitgemäß?

Kinderkriminalität

Wenn Kinder Straftaten begehen: Ist die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch zeitgemäß?

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    Sollte das Alter, ab dem Kinder rechtlich belangt werden können, herabgesenkt werden? Zwei Expertinnen aus Kaufbeuren sprechen sich dagegen aus.
    Sollte das Alter, ab dem Kinder rechtlich belangt werden können, herabgesenkt werden? Zwei Expertinnen aus Kaufbeuren sprechen sich dagegen aus. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Der Fall sorgte bundesweit für Erschütterung: Zwei Mädchen sollen in Freudenberg in Nordrhein-Westfalen die zwölfjährige Luise erstochen haben. Dadurch keimte eine alte Debatte erneut auf: Ist die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch zeitgemäß? Oder sollte das Alter, ab dem Kinder rechtlich belangt werden können, herabgesenkt werden? Wie zwei Diplom-Sozialpädagoginnen der Jugendgerichtshilfe Kaufbeuren die Lage einschätzen und was sie Eltern von straffälligen Kindern und Jugendlichen raten.

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